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Hygienekonzept

 

Wir bitte um Beachtung und Einhaltung folgender Verhaltensregeln beim Betreten unserer Kanzleiräumlichkeiten  

  • Die Mandanten*innen/ Besucher*innen versichern, dass sie und alle Familienmitglieder keine Symptome wie Fieber und Husten haben und keinen bekannten Kontakt mit Personen hatten, die positiv auf Covid-19 getestet worden sind.
  • Wer Erkältungssymptome zeigt, wird gebeten, den Kanzleiräumlichkeiten fernzubleiben.
  • Bei Betreten der Kanzlei und während des Aufenthaltes ist ununterbrochen ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2, OP-Maske) zu tragen. Nach kurzer Rücksprache kann während der Besprechung eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt und das Gespräch mittels einer Plexiglasabtrennung erfolgt.
  • Es steht ein Desinfektionsspender im Eingangsbereich. Bitte desinfizieren Sie sich die Hände, bevor Sie eintreten.
  • Wir verzichten auf Händeschütteln und Körperkontakt. Es gilt stets ein Mindestabstand von mindestens 1,50 m.
  • Alle sind dazu angehalten, die allgemeine Nies- und Hustenetikette zu beachten.
  • Türklinken, Armaturen sowie unser Mobiliar werden regelmäßig desinfiziert.
  • Wir nutzen keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Einwegpapierhandtücher.

 

Bitte haben Sie für unsere Hygienemaßnahmen Verständnis. Vielen Dank für die Beachtung und Ihre Unterstützung.

Alternativ bieten wir weiterhin Telefontermine sowie Videokonferenzen an.

 

 

Krieger & Team
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