Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
Ihr Partner
Wir sind kompetenter Dienstleister und vertrauensvoller Partner. Wir beraten gewerbliche Unternehmen unterschiedlicher Größe, freiberuflich Tätige, insbesondere Ärzte, Ingenieure und Architekten, Handwerker, Land- und Forstwirte, insbesondere Weingüter, aber auch Privatpersonen. Auf der folgenden Webseite erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen sowie unser spezialisiertes Team.
Steuerberatung
Die komplexe Welt der Steuern ist vielschichtig und einem ständigen Wandel unterworfen. Es ist wichtig, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen können und der Ihnen dabei hilft, sich darin zu Recht zu finden. Unsere Kanzlei bietet neben fachlichem Rat und Steuererklärungen jeglicher Art unter anderem operative Tätigkeiten im Bereichen Finanz- und Lohnbuchführung an.
Unternehmensberatung
Wir beraten Sie auch hier ganzheitlich kompetent. Wir legen den Fokus auf eine wirtschaftlich sinnvolle Beratung. Unser Leistungsportfolio erstreckt sich von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolge und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Thema Unternehmensgestaltung.
Ihr Erfolg …
… ist unser Ziel
Aktuelles
- Nachweis der Pkw-Nutzung für den Investitionsabzugsbetrag
Die fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkws muss nicht zwingend mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nachgewiesen werden. - Temporäre Container sind keine grundsteuerpflichtigen Gebäude
Solange Container nicht für die dauerhafte Nutzung am selben Ort vorgesehen sind, erfüllen sie nicht die bewertungsrechtlichen Voraussetzung für ein grundsteuerpflichtiges Gebäude. - Kleine Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine Schätzung
Geringfügige Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine umfangreiche Hinzuschätzung durch das Finanzamt, die über den konkreten Umfang der Mängel hinausgeht. - Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III
Mit einem Eigenkapitalzuschuss und vielen Detailverbesserungen bei der Überbrückungshilfe III reagieren Bund und Länder auf die weiterhin andauernden Folgen der Corona-Pandemie. - Erleichterungen bei der Umsatzsteuer auf Sachspenden
Für die Umsatzbesteuerung von Sachspenden hat das Bundesfinanzministerium neben Klarstellungen für die Praxis auch eine Billigkeitsregelung für die Corona-Zeit geschaffen. - Anforderungen an ein Ehegattenarbeitsverhältnis
Über die Arbeitszeiten im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses sind für eine steuerliche Anerkennung nicht zwingend detaillierte Aufzeichnungen notwendig. - Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist individuell abzurechnen
Eine pauschale Abgeltung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist anders als die Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit nicht steuerfrei. - Finanzämter erstatten mehr Zinsen als eingenommen werden
Trotz eines Negativsaldos für den Staat aus Nachzahlungs- und Erstattungszinsen hält die Politik weiter an einem Zinssatz von 6 % pro Jahr für Nachzahlungen und Erstattungen fest. - Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich. - Vereinfachte Stundung bis Ende Juni 2021 verlängert
Wer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann weiterhin unter vereinfachten Voraussetzungen eine Stundung und Anpassung von Vorauszahlungen beantragen.


Aktuelles
- Nachweis der Pkw-Nutzung für den Investitionsabzugsbetrag
Die fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkws muss nicht zwingend mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nachgewiesen werden. - Temporäre Container sind keine grundsteuerpflichtigen Gebäude
Solange Container nicht für die dauerhafte Nutzung am selben Ort vorgesehen sind, erfüllen sie nicht die bewertungsrechtlichen Voraussetzung für ein grundsteuerpflichtiges Gebäude. - Kleine Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine Schätzung
Geringfügige Mängel der Kassenführung rechtfertigen keine umfangreiche Hinzuschätzung durch das Finanzamt, die über den konkreten Umfang der Mängel hinausgeht. - Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III
Mit einem Eigenkapitalzuschuss und vielen Detailverbesserungen bei der Überbrückungshilfe III reagieren Bund und Länder auf die weiterhin andauernden Folgen der Corona-Pandemie. - Erleichterungen bei der Umsatzsteuer auf Sachspenden
Für die Umsatzbesteuerung von Sachspenden hat das Bundesfinanzministerium neben Klarstellungen für die Praxis auch eine Billigkeitsregelung für die Corona-Zeit geschaffen. - Anforderungen an ein Ehegattenarbeitsverhältnis
Über die Arbeitszeiten im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses sind für eine steuerliche Anerkennung nicht zwingend detaillierte Aufzeichnungen notwendig. - Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist individuell abzurechnen
Eine pauschale Abgeltung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist anders als die Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit nicht steuerfrei. - Finanzämter erstatten mehr Zinsen als eingenommen werden
Trotz eines Negativsaldos für den Staat aus Nachzahlungs- und Erstattungszinsen hält die Politik weiter an einem Zinssatz von 6 % pro Jahr für Nachzahlungen und Erstattungen fest. - Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich. - Vereinfachte Stundung bis Ende Juni 2021 verlängert
Wer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann weiterhin unter vereinfachten Voraussetzungen eine Stundung und Anpassung von Vorauszahlungen beantragen.
Damit zeichnen wir uns aus:

Kompetenz
Bei uns geht es für Sie um weit mehr, als um die Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile. Mit umfassendem Know-how arbeiten wir uns in Ihre Prozesse ein und sind Ihnen ein kompetenter Partner in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
aufmerksamkeit
Wir schenken Ihrem Mandat die Aufmerksamkeit, die es erfordert.
freundlichkeit
Ein freundlicher Umgang mit unseren Mandanten ist uns wichtig.
Verständnis
Das Verständnis des Einzelfalls in seiner wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Dimension ist für uns ein wichtiger Faktor der Zusammenarbeit.
Diskretion
Diskretion, Ehrlichkeit und Vertrauen gelten als selbstverständliche Attribute unserer Kanzlei.
Krieger & Team
Am Kronwerk 1
76829 Landau
Sekretariat
06341 - 9244 30
info@winzerbuchstelle.de
www.kriegerteam.de
Termine nach Vereinbarung
Inhaber der Marke Löffler · Steigelmann · Krieger & Partner
