Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
Ihr Partner
Wir sind kompetenter Dienstleister und vertrauensvoller Partner. Wir beraten gewerbliche Unternehmen unterschiedlicher Größe, freiberuflich Tätige, insbesondere Ärzte, Ingenieure und Architekten, Handwerker, Land- und Forstwirte, insbesondere Weingüter, aber auch Privatpersonen. Auf der folgenden Webseite erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen sowie unser spezialisiertes Team.
Steuerberatung
Die komplexe Welt der Steuern ist vielschichtig und einem ständigen Wandel unterworfen. Es ist wichtig, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen können und der Ihnen dabei hilft, sich darin zu Recht zu finden. Unsere Kanzlei bietet neben fachlichem Rat und Steuererklärungen jeglicher Art unter anderem operative Tätigkeiten im Bereichen Finanz- und Lohnbuchführung an.
Unternehmensberatung
Wir beraten Sie auch hier ganzheitlich kompetent. Wir legen den Fokus auf eine wirtschaftlich sinnvolle Beratung. Unser Leistungsportfolio erstreckt sich von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolge und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Thema Unternehmensgestaltung.
Ihr Erfolg …
… ist unser Ziel
Aktuelles
- Bewertung eines GmbH-Anteils mit disquotalen Rechten
Ist ein GmbH-Anteil mit deutlich abweichenden Gewinnbezugs- und Stimmrechten verbunden, dann ist das auch bei der steuerlichen Bewertung dieses Anteils zu berücksichtigen. - Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums
Sofern für ein Stipendium eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen ist, ist zumindest der privat finanzierte Anteil des Stipendiums steuerpflichtig. - Auswirkungen des Nullsteuersatzes für Solaranlagen bei Entnahmen oder Wertabgaben
Die Einführung des Nullsteuersatzes für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen hat auch Auswirkungen auf Altanlagen, insbesondere wenn es um die Entnahme solcher Anlage oder unentgeltliche Wertabgaben geht. - Abschreibung von Gebäuden nach einer kürzeren Nutzungsdauer
Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Nachweisen eine kürzere als die gesetzlich geregelte Abschreibungsdauer von Gebäuden möglich ist. - Nullsteuersatz für die Lieferung von Solaranlagen
Die Finanzverwaltung hat Detailregelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung neuer Photovoltaikanlagen ab 2023 veröffentlicht. - Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Güter
Solange innerhalb der Zuordnungsfrist objektive Anhaltspunkte für die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Betriebs- oder Privatermögen erkennbar werden, muss die Entscheidung dem Finanzamt nicht innerhalb der Frist mitgeteilt werden. - Erwerb durch ausländisches Vermächtnis erbschaftsteuerfrei
Für ein ausländisches Vermächtnis zugunsten eines ebenfalls ausländischen Empfängers über eine deutsche Immobilie fällt keine Erbschaftsteuer an. - Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten. - Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag unterliegen erst mit dem Zufluss der Abgeltung- oder Einkommensteuer und damit in der Regel erst bei Auszahlung des Bausparguthabens. - Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für Belege
Der Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung.


Aktuelles
- Bewertung eines GmbH-Anteils mit disquotalen Rechten
Ist ein GmbH-Anteil mit deutlich abweichenden Gewinnbezugs- und Stimmrechten verbunden, dann ist das auch bei der steuerlichen Bewertung dieses Anteils zu berücksichtigen. - Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums
Sofern für ein Stipendium eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen ist, ist zumindest der privat finanzierte Anteil des Stipendiums steuerpflichtig. - Auswirkungen des Nullsteuersatzes für Solaranlagen bei Entnahmen oder Wertabgaben
Die Einführung des Nullsteuersatzes für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen hat auch Auswirkungen auf Altanlagen, insbesondere wenn es um die Entnahme solcher Anlage oder unentgeltliche Wertabgaben geht. - Abschreibung von Gebäuden nach einer kürzeren Nutzungsdauer
Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Nachweisen eine kürzere als die gesetzlich geregelte Abschreibungsdauer von Gebäuden möglich ist. - Nullsteuersatz für die Lieferung von Solaranlagen
Die Finanzverwaltung hat Detailregelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung neuer Photovoltaikanlagen ab 2023 veröffentlicht. - Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Güter
Solange innerhalb der Zuordnungsfrist objektive Anhaltspunkte für die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Betriebs- oder Privatermögen erkennbar werden, muss die Entscheidung dem Finanzamt nicht innerhalb der Frist mitgeteilt werden. - Erwerb durch ausländisches Vermächtnis erbschaftsteuerfrei
Für ein ausländisches Vermächtnis zugunsten eines ebenfalls ausländischen Empfängers über eine deutsche Immobilie fällt keine Erbschaftsteuer an. - Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten. - Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag unterliegen erst mit dem Zufluss der Abgeltung- oder Einkommensteuer und damit in der Regel erst bei Auszahlung des Bausparguthabens. - Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für Belege
Der Fiskus stellt den Steuerzahlern ein neues Hilfsmittel zur Erfassung, Sammlung und Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Steuererklärung zur Verfügung.
Damit zeichnen wir uns aus:

Kompetenz
Bei uns geht es für Sie um weit mehr, als um die Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile. Mit umfassendem Know-how arbeiten wir uns in Ihre Prozesse ein und sind Ihnen ein kompetenter Partner in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
aufmerksamkeit
Wir schenken Ihrem Mandat die Aufmerksamkeit, die es erfordert.
freundlichkeit
Ein freundlicher Umgang mit unseren Mandanten ist uns wichtig.
Verständnis
Das Verständnis des Einzelfalls in seiner wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Dimension ist für uns ein wichtiger Faktor der Zusammenarbeit.
Diskretion
Diskretion, Ehrlichkeit und Vertrauen gelten als selbstverständliche Attribute unserer Kanzlei.
Krieger & Team
Am Kronwerk 1
76829 Landau
Sekretariat
06341 - 9244 0
info@kriegerteam.de
www.kriegerteam.de
Termine nach Vereinbarung
