Ihr Partner
Wir sind kompetenter Dienstleister und vertrauensvoller Partner. Wir beraten gewerbliche Unternehmen unterschiedlicher Größe, freiberuflich Tätige, insbesondere Ärzte, Ingenieure und Architekten, Handwerker, Land- und Forstwirte, insbesondere Weingüter, aber auch Privatpersonen. Auf der folgenden Webseite erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen sowie unser spezialisiertes Team.
Steuerberatung
Die komplexe Welt der Steuern ist vielschichtig und einem ständigen Wandel unterworfen. Es ist wichtig, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen können und der Ihnen dabei hilft, sich darin zu Recht zu finden. Unsere Kanzlei bietet neben fachlichem Rat und Steuererklärungen jeglicher Art unter anderem operative Tätigkeiten im Bereichen Finanz- und Lohnbuchführung an.
Unternehmensberatung
Wir beraten Sie auch hier ganzheitlich kompetent. Wir legen den Fokus auf eine wirtschaftlich sinnvolle Beratung. Unser Leistungsportfolio erstreckt sich von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolge und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Thema Unternehmensgestaltung.
Ihr Erfolg …
… ist unser Ziel
Aktuelles
- Umfang der Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims umfasst nur eine angemessene Grundstückfläche, wenn das Gebäude auf einem besonders großen Grundstück steht. - Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Geschäftsführer II
Trotz Privatnutzungsverbots spricht zumindest im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung ein Anscheinsbeweis für die private Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer. - Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative Kapitalerträge
Nachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen. - Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer. - Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz
Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden. - Ein-Mann-GmbH verhindert keine Scheinselbstständigkeit
Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann auch dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, wenn die Auftraggeber ihre Verträge nur mit der Gesellschaft abgeschlossen haben. - Deutlich höhere Beitragsgrenzen ab 2024 für Gutverdiener
Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024. - Löschung einer britischen Limited nach dem Brexit
Die Löschung einer Limited im britischen Handelsregister führt zu einer Schlussbesteuerung mit Aufdeckung der stillen Reserven. - Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung. - SV-Meldeportal ersetzt sv.net
Ab 2024 ersetzen die Sozialversicherungsträger das bisherige sv.net durch eine neue, kostenpflichtige Webanwendung unter dem Namen »SV-Meldeportal«.


Aktuelles
- Umfang der Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims umfasst nur eine angemessene Grundstückfläche, wenn das Gebäude auf einem besonders großen Grundstück steht. - Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Geschäftsführer II
Trotz Privatnutzungsverbots spricht zumindest im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung ein Anscheinsbeweis für die private Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer. - Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative Kapitalerträge
Nachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen. - Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer
Ein Dienstleister, der die Einfuhr und Verzollung eines Gegenstands im Auftrag eines anderen Unternehmens vornimmt, schuldet zwar die Einfuhrumsatzsteuer, hat aber keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer. - Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz
Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden. - Ein-Mann-GmbH verhindert keine Scheinselbstständigkeit
Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann auch dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, wenn die Auftraggeber ihre Verträge nur mit der Gesellschaft abgeschlossen haben. - Deutlich höhere Beitragsgrenzen ab 2024 für Gutverdiener
Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024. - Löschung einer britischen Limited nach dem Brexit
Die Löschung einer Limited im britischen Handelsregister führt zu einer Schlussbesteuerung mit Aufdeckung der stillen Reserven. - Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig
Auch freiwillige Zuwendungen der Zuschauer an einen Streamer gehören zu dessen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Erbringung einer Unterhaltungsleistung. - SV-Meldeportal ersetzt sv.net
Ab 2024 ersetzen die Sozialversicherungsträger das bisherige sv.net durch eine neue, kostenpflichtige Webanwendung unter dem Namen »SV-Meldeportal«.
Damit zeichnen wir uns aus:

Kompetenz
Bei uns geht es für Sie um weit mehr, als um die Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile. Mit umfassendem Know-how arbeiten wir uns in Ihre Prozesse ein und sind Ihnen ein kompetenter Partner in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
aufmerksamkeit
Wir schenken Ihrem Mandat die Aufmerksamkeit, die es erfordert.
freundlichkeit
Ein freundlicher Umgang mit unseren Mandanten ist uns wichtig.
Verständnis
Das Verständnis des Einzelfalls in seiner wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Dimension ist für uns ein wichtiger Faktor der Zusammenarbeit.
Diskretion
Diskretion, Ehrlichkeit und Vertrauen gelten als selbstverständliche Attribute unserer Kanzlei.
Krieger & Team
Am Kronwerk 1
76829 Landau
Sekretariat
06341 - 9244 0
info@kriegerteam.de
www.kriegerteam.de
Termine nach Vereinbarung
