Ihr Partner
Wir sind kompetenter Dienstleister und vertrauensvoller Partner. Wir beraten gewerbliche Unternehmen unterschiedlicher Größe, freiberuflich Tätige, insbesondere Ärzte, Ingenieure und Architekten, Handwerker, Land- und Forstwirte, insbesondere Weingüter, aber auch Privatpersonen. Auf der folgenden Webseite erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen sowie unser spezialisiertes Team.
Steuerberatung
Die komplexe Welt der Steuern ist vielschichtig und einem ständigen Wandel unterworfen. Es ist wichtig, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen können und der Ihnen dabei hilft, sich darin zu Recht zu finden. Unsere Kanzlei bietet neben fachlichem Rat und Steuererklärungen jeglicher Art unter anderem operative Tätigkeiten im Bereichen Finanz- und Lohnbuchführung an.
Unternehmensberatung
Wir beraten Sie auch hier ganzheitlich kompetent. Wir legen den Fokus auf eine wirtschaftlich sinnvolle Beratung. Unser Leistungsportfolio erstreckt sich von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolge und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Thema Unternehmensgestaltung.
Ihr Erfolg …
… ist unser Ziel
Aktuelles
- Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
Solange noch um die Erbfolge gestritten wird, gibt es keine Rechtsgrundlage für das Hauptzollamt, um die Kfz-Steuer für Fahrzeuge des Erblassers bei einzelnen der potenziellen Erben geltend zu machen. - Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Auch bei einer Kinderlosigkeit aufgrund von Unfruchtbarkeit sind die Kosten einer Adoption nicht als Krankheitsfolgekosten abziehbar. - Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand
Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen. - Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben. - Wachstumsinitiative für die Wirtschaft
Mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln. - Anspruch auf Akteneinsicht nach abgeschlossener Veranlagung
Nur in bestimmten Fällen ist eine Einsicht in die Steuerakte beim Finanzamt überhaupt möglich, und nach Abschluss der Veranlagung ist eine Einsichtnahme für außersteuerliche Zwecke generell ausgeschlossen. - Steuerberatungskosten für Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Das Honorar für den Steuerberater, der den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Gesellschaftsanteils ermittelt und erklärt, gehört zu den abziehbaren Veräußerungskosten. - Steuerquote erreicht einen neuen Jahrhundertrekord
Bis 2028 wird der Anteil der Steuereinnahmen des Staates an der Gesamtwirtschaftsleistung einen Rekordwert von 23,3 % erreichen. - Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen
Unabhängig davon, ob Tantiemen tatsächlich ausgezahlt werden, gelten sie bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Feststellung des Jahresabschlusses als fällig und zugeflossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. - Einführung der Pflicht zur E-Rechnung
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
![](https://kriegerteam.de/wp-content/uploads/2019/12/0219_mit-Rahmen.png)
![](https://kriegerteam.de/wp-content/uploads/2019/12/0263_mit-Rahmen.png)
Aktuelles
- Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
Solange noch um die Erbfolge gestritten wird, gibt es keine Rechtsgrundlage für das Hauptzollamt, um die Kfz-Steuer für Fahrzeuge des Erblassers bei einzelnen der potenziellen Erben geltend zu machen. - Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Auch bei einer Kinderlosigkeit aufgrund von Unfruchtbarkeit sind die Kosten einer Adoption nicht als Krankheitsfolgekosten abziehbar. - Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand
Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen. - Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben. - Wachstumsinitiative für die Wirtschaft
Mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln. - Anspruch auf Akteneinsicht nach abgeschlossener Veranlagung
Nur in bestimmten Fällen ist eine Einsicht in die Steuerakte beim Finanzamt überhaupt möglich, und nach Abschluss der Veranlagung ist eine Einsichtnahme für außersteuerliche Zwecke generell ausgeschlossen. - Steuerberatungskosten für Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Das Honorar für den Steuerberater, der den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Gesellschaftsanteils ermittelt und erklärt, gehört zu den abziehbaren Veräußerungskosten. - Steuerquote erreicht einen neuen Jahrhundertrekord
Bis 2028 wird der Anteil der Steuereinnahmen des Staates an der Gesamtwirtschaftsleistung einen Rekordwert von 23,3 % erreichen. - Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen
Unabhängig davon, ob Tantiemen tatsächlich ausgezahlt werden, gelten sie bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Feststellung des Jahresabschlusses als fällig und zugeflossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. - Einführung der Pflicht zur E-Rechnung
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
Damit zeichnen wir uns aus:
![](https://kriegerteam.de/wp-content/uploads/2018/05/0242_mit-Rahmen.png)
Kompetenz
Bei uns geht es für Sie um weit mehr, als um die Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile. Mit umfassendem Know-how arbeiten wir uns in Ihre Prozesse ein und sind Ihnen ein kompetenter Partner in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
aufmerksamkeit
Wir schenken Ihrem Mandat die Aufmerksamkeit, die es erfordert.
freundlichkeit
Ein freundlicher Umgang mit unseren Mandanten ist uns wichtig.
Verständnis
Das Verständnis des Einzelfalls in seiner wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Dimension ist für uns ein wichtiger Faktor der Zusammenarbeit.
Diskretion
Diskretion, Ehrlichkeit und Vertrauen gelten als selbstverständliche Attribute unserer Kanzlei.
Krieger & Team
Am Kronwerk 1
76829 Landau
Sekretariat
06341 - 9244 0
info@kriegerteam.de
www.kriegerteam.de
Termine nach Vereinbarung
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