Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
Ihr Partner
Wir sind kompetenter Dienstleister und vertrauensvoller Partner. Wir beraten gewerbliche Unternehmen unterschiedlicher Größe, freiberuflich Tätige, insbesondere Ärzte, Ingenieure und Architekten, Handwerker, Land- und Forstwirte, insbesondere Weingüter, aber auch Privatpersonen. Auf der folgenden Webseite erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungen sowie unser spezialisiertes Team.
Steuerberatung
Die komplexe Welt der Steuern ist vielschichtig und einem ständigen Wandel unterworfen. Es ist wichtig, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, dem Sie vertrauen können und der Ihnen dabei hilft, sich darin zu Recht zu finden. Unsere Kanzlei bietet neben fachlichem Rat und Steuererklärungen jeglicher Art unter anderem operative Tätigkeiten im Bereichen Finanz- und Lohnbuchführung an.
Unternehmensberatung
Wir beraten Sie auch hier ganzheitlich kompetent. Wir legen den Fokus auf eine wirtschaftlich sinnvolle Beratung. Unser Leistungsportfolio erstreckt sich von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolge und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Thema Unternehmensgestaltung.
Ihr Erfolg …
… ist unser Ziel
Aktuelles
- Vollstreckungsschutz für Steuerschulden vor der Corona-Krise
Der vorübergehende Vollstreckungsschutz aus den Erleichterungen für die von der Corona-Krise Betroffenen erstreckt sich auch auf Steuerschulden aus der Zeit vor der Krise, umfasst aber nicht die Gewerbesteuer. - Vermietungsobjekt als erste Tätigkeitsstätte
Bei häufigem Besuch der vermieteten Immobilie wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte, womit für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale ansetzbar ist. - Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt. - Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise
Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren. - Sachbezugswerte für 2021
Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst. - Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Zum Jahreswechsel steigen die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um durchschnittlich rund 3 %. - Umsatzsteuerliche Konsequenzen aus dem Brexit
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ändert sich zum Jahreswechsel auch der umsatzsteuerliche Status des Vereinigten Königreichs, was Folgen für den Dienstleistungs- und Warenverkehr hat. - Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
Kurz vor dem Jahresende wurde das umfangreichste Steueränderungsgesetz des Jahres verabschiedet. - Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten. - Steuerstundungen für Unternehmen in der Pandemie
Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.


Aktuelles
- Vollstreckungsschutz für Steuerschulden vor der Corona-Krise
Der vorübergehende Vollstreckungsschutz aus den Erleichterungen für die von der Corona-Krise Betroffenen erstreckt sich auch auf Steuerschulden aus der Zeit vor der Krise, umfasst aber nicht die Gewerbesteuer. - Vermietungsobjekt als erste Tätigkeitsstätte
Bei häufigem Besuch der vermieteten Immobilie wird diese zur ersten Tätigkeitsstätte, womit für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale ansetzbar ist. - Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt. - Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise
Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren. - Sachbezugswerte für 2021
Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst. - Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Zum Jahreswechsel steigen die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um durchschnittlich rund 3 %. - Umsatzsteuerliche Konsequenzen aus dem Brexit
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ändert sich zum Jahreswechsel auch der umsatzsteuerliche Status des Vereinigten Königreichs, was Folgen für den Dienstleistungs- und Warenverkehr hat. - Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
Kurz vor dem Jahresende wurde das umfangreichste Steueränderungsgesetz des Jahres verabschiedet. - Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten. - Steuerstundungen für Unternehmen in der Pandemie
Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.
Damit zeichnen wir uns aus:

Kompetenz
Bei uns geht es für Sie um weit mehr, als um die Ausschöpfung aller steuerlichen Vorteile. Mit umfassendem Know-how arbeiten wir uns in Ihre Prozesse ein und sind Ihnen ein kompetenter Partner in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.
aufmerksamkeit
Wir schenken Ihrem Mandat die Aufmerksamkeit, die es erfordert.
freundlichkeit
Ein freundlicher Umgang mit unseren Mandanten ist uns wichtig.
Verständnis
Das Verständnis des Einzelfalls in seiner wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Dimension ist für uns ein wichtiger Faktor der Zusammenarbeit.
Diskretion
Diskretion, Ehrlichkeit und Vertrauen gelten als selbstverständliche Attribute unserer Kanzlei.
Krieger & Team
Am Kronwerk 1
76829 Landau (Südpfalz)
Sekretariat
06341 - 9244- 0
info@kriegerteam.de
www.kriegerteam.de
Termine nach Vereinbarung
Partner der Kanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner
Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte
