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Am 25.05.2018 trat die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter. Somit müssen unsere Mandanten keine AV-Verträge mit uns schließen.
Die deutsche Datenschutzkonferenz erläutert in einem Kurzpapier, dass die Tätigkeit eines Steuerberaters sowie eines Wirtschaftsprüfers die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen, für die bei der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO gegeben sein muss, ist.

Nach der neuen DSGVO haben wir eine Informationspflicht gegenüber unseren Mandanten.
Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden zum Download bereitgestellten Dokument: