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Am 25.05.2018 tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Was ändert sich für den Mandanten?

Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter. Somit müssen unsere Mandanten keine AV-Verträge mit uns schließen.
Die deutsche Datenschutzkonferenz erläutert in einem Kurzpapier, dass die Tätigkeit eines Steuerberaters sowie eines Wirtschaftsprüfers die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen, für die bei der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO gegeben sein muss, ist.

Darüber hinaus ist die neue Datenschutz-Grundverordnung für uns an anderen Stellen relevant. Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst. Unsere Mandanten können sich jederzeit nach dem Datenschutzniveau in unserer Kanzlei erkundigen.