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Sehr geehrte Damen und Herren,

die derzeitige Corona-Krise hat möglicherweise auch Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern bereits mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe sowie die Dezemberhilfe können aktuell beantragt werden.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe ist der 31. März 2021. Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe ist der 30. April 2021.

Für den Fall, dass Sie solche Hilfen für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen müssen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns.

 

Bitte beachten Sie bei einem persönlichem Besuch unser Hygienekonzept.