AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krieger & Team GmbH & Co. KG

Stand: Januar 2024

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) finden auf alle Verträge zwischen der Krieger & Team GmbH & Co. KG (kurz Krieger & Team) und ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot von Krieger & Team nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Krieger & Team diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.


§ 2 Leistungsumfang und Ausführung des Auftrags

1. Die Leistungen werden von Krieger & Team in Übereinstimmung mit den anwendbaren Berufsgrundsätzen erbracht.

2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Krieger & Team nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der Krieger & Team auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Krieger & Team nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls die Krieger & Team jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen. Sollte der Mandant von Krieger & Team Daten aus EDV-Programmen überlassen wie bspw. Daten zur Kassenführung- und -abrechnung, zur Material- und Warenwirtschaft, zur Fakturierung, zur Lohnabrechnung, zum Debitoren-/Kreditorenmanagement, Wiegedaten, Daten zu Taxametern, zur Zeiterfassung etc., die dem Zweck der Übernahme in den Jahresabschluss oder der steuerliche Buchhaltung haben, ist alleine der Mandant für die Richtigkeit und Vollständigkeit und der Ordnungsmäßigkeit des eingesetzten Systems verantwortlich. Für deren Prüfung hingegen ist, soweit durch Einzelvertrag nichts anderes bestimmt wurde, der Mandant nicht verantwortlich.

4. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist Krieger & Team im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

5. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der Krieger & Team ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

6. Für den Umfang der von Krieger & Team zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.

7. Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

8. Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen von Krieger & Team Empfehlungen beinhalten können, Krieger & Team aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.

9. Der Vertrag kommt mit Annahme des von Krieger & Team übermittelten Angebots und dem Erlangen des Auftraggebers einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande.  

10. Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist Krieger & Team nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

11. Krieger & Team ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Krieger & Team ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

12. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von Krieger & Team jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf Krieger & Team Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von Krieger & Team den Interessendes Auftraggebers vorgehen.


§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen

1. Krieger & Team hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Die Krieger & Team ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

2. Handakten sind nur Dokumente, die Krieger & Team aus Anlass der beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber die Korrespondenz zwischen Krieger & Team und deren Auftraggeber sowie Dokumente, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat sowie die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 2 Satz 4 StBerG n. F.).


§ 4 Mitwirkungspflicht

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Krieger & Team nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber erteilt hierbei korrekte und vollständige Auskünfte. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.

2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Krieger & Team eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

3. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Krieger & Team bedingt, dass Krieger & Team über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend informiert wird.

4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind.

5. Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.).

6. Die Gesellschaft und ihre Vertreter sind unter anderem für Folgendes alleine verantwortlich:

  1. alle Managementfunktionen wahrzunehmen und alle Managemententscheidungen zu treffen,
  2. ein kompetentes Mitglied des Managements auszusuchen, welches die
  3. Dienstleistungen von Krieger & Team beaufsichtigt,
  4. die Angemessenheit und Ergebnisse dieser Dienstleistungen im Auftrag des
  5. Unternehmens zu beurteilen,
  6. Verantwortung für die Ergebnisse dieser Dienstleistungen zu übernehmen, interne Kontrollen, die unter anderem auch Tätigkeiten von Krieger & Team umfassen, ohne Einschränkung einzurichten und zu erhalten.

7. Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.

8. Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von Krieger & Team vorliegen, welche Krieger & Team an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilenstein).

9. Darüber hinaus ist Krieger & Team berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Stehzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen.

10. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 4 oder sonstige obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von Krieger & Team angebotenen Leistung in Verzug, so ist Krieger & Team berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Krieger & Team den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von Krieger & Team auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn Krieger & Team von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

§ 5 Durchführung der Beratungsleistungen

1. Krieger & Team schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Krieger & Team übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Krieger & Team wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.

3. Krieger & Team wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter und Netzwerkpartner zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter und Netzwerkpartner nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.

4. Krieger & Team ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.


§ 6 Datenschutz, Datenübermittlung

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.

2. Die Krieger & Team ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat die Krieger & Team deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. Dies erfolgt mit einer internen Datenschutzverpflichtungserklärung.  

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der Krieger & Team mitteilen.

4. Wenn der Mandant verlangt, dass Krieger & Team auf Systeme oder Geräte des Mandanten oder Dritter zugreift oder diese nutzt, trifft Krieger & Team keine Verantwortung für die Vertraulichkeit, sicherheits- oder datenschutzrechtliche Kontrollen dieser Systeme oder Geräte oder für deren Leistungsfähigkeit oder Erfüllung der Anforderungen des Mandanten oder des anwendbaren Rechts.

5. Krieger & Team ist berechtigt, falls zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sofern der Datenschutzbeauftragte noch nicht der Verschwiegenheitspflicht nach § 2 Abs.2 unterliegt, hat Krieger & Team dafür zu sorgen, dass sich der Datenschutzbeauftragte mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.  

6. Der Auftraggeber erteilt Krieger & Team seine ausdrückliche Einwilligung, dass dieser die Einziehung bestehender und zukünftigen Gebührenforderungen vom Auftraggeber an einen Dritten übertragen oder abtreten kann. Bei dem Dritten kann es sich auch um eine Person oder Personenvereinigung handeln, die kein Steuerberater ist.


§ 7 Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit

1. Alle von Krieger & Team in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, etc.) sind geistiges Eigentum von Krieger & Team. Der Auftraggeber erkennt die ausschließlichen Rechte von Krieger & Team an den Unterlagen an, mögen die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein oder nicht.

2. Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. von Krieger & Team abzuändern.

3. Ohne die vorherige schriftliche Zusage von Krieger & Team ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von Krieger & Team eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Zustimmung geändert haben und/oder die Beratungsleistung mittlerweile überholt ist. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn anwendbare Gesetze, Bestimmungen, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Einschränkung der Offenlegung entgegenstehen.

4. Im Fall einer Verletzung der Punkte 2 oder 3 ist Krieger & Team von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei.

5. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Krieger & Team erfordert strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages und aller im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag gegebenen Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind.

6. Krieger & Team, ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

7. Krieger & Team darf Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke über die Tätigkeit und deren Ergebnisse Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

8. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn Krieger & Team vom Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.


§ 8 Rechte an den Arbeitsergebnissen

1. Die Leistungen von Krieger & Team stellen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt.  

2. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der Krieger & Team zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der Krieger & Team zu.

3. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von Krieger & Team zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

4. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der Krieger & Team an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Krieger & Team, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.


§ 9 Zurückbehaltungsrecht

Der Krieger & Team steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Krieger & Team unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde (§ 66 Abs. 3 StBerG).


§ 10 Vergütung

1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) von Krieger & Team für die Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden (Vergütung nach Stunden oder pauschaler Vertrag).

2. Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).

3. Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann Krieger & Team einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann Krieger & Team nach vorheriger Ankündigung weitere Tätigkeiten für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Krieger & Team ist verpflichtet, die Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

4. Die Krieger & Team ist berechtigt, alle 30 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses und anschließend 14-tägig über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig.

5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.

6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

7. Mit Zahlung von Rechnungen der Krieger & Team durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

8. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die Krieger & Team einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat die Krieger & Team zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

9. Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von Krieger & Team und Barauslagen werden gesondert verrechnet.

10. Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

11. Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber der Krieger & Team geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.

12. Bei Zahlungsverzug ist Krieger & Team berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,0% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verrechnen. Darüber hinaus ist Krieger & Team berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.


§ 11 Auslagen

1. Die Leistungserbringung der Krieger & Team erfolgt an den Standorten und Betriebsstätten der Krieger & Team. Bei Bedarf bzw. je nach Vereinbarung kann die Leistungserbringung auch an anderen Orten erfolgen. Kosten, die durch die Leistungserbringung an durch den Auftraggeber festgelegten Orten entstehen, wie Fahrtkosten oder Übernachtungskosten, trägt der Auftraggeber. Fahrtkosten mit einem Kfz werden mit 0,60 EUR pro Kilometer berechnet. Es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.  

2. Der Ersatz weiterer zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen muss zwischen Auftraggeber und der Krieger & Team schriftlich vereinbart werden.


§ 12 Verschwiegenheit

1. Krieger & Team ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von Krieger & Team.  

2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von Krieger & Team erforderlich ist. Krieger & Team ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als Krieger & Team nach den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.  

3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, u. a. nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO, bleiben unberührt.  

4. Krieger & Team ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (§ 69 StBerG) oder zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei von Krieger & Team erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den allgemeinen Vertreter oder den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – von Krieger & Team angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

5. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für alle Mitarbeiter von Krieger & Team.

6. Krieger & Team darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

7. Krieger & Team ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Krieger & Team darf diese Daten einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen, soweit er dieses im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsverarbeitungsvertrages auf den Datenschutz verpflichtet hat.

8. Es besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei von Krieger & Team erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – von Krieger & Team abgelegte und geführte – Handakte genommen wird.


§ 13 Haftung

1. Krieger & Team haftet nur für die erbrachten Dienstleistungen im nachstehend vereinbarten Umfang, sofern dort eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, und keinesfalls für Dienstleistungen einschließlich E-Mails und sonstige Kommunikation, die während des Dienstleistungsprozesses mitgeteilt werden.

2. Krieger & Team haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich Krieger & Team zur Vertragserfüllung Dritter bedient.

3. Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet Krieger & Team keinesfalls.

4. Die Haftung von Krieger & Team ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt, jedoch maximal mit EUR 1.000.000,-. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind, haftet Krieger & Team gleichfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal EUR 1.000.000,-.

5. Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag übersteigt, wird Krieger & Team auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.

6. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

7. Zieht Krieger & Team zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen einen Dritten, z.B. einen dritten Wirtschaftstreuhänder, einen dritten Steuerberater oder einen Rechtsanwalt bei und hat sie den Auftraggeber hievon schriftlich benachrichtigt, so wird Krieger & Team von der Haftung frei und nur der beigezogene Dritte haftet gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf den von ihm zu vertretenen Schaden.  

8. Eine Haftung von Krieger & Team gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von Krieger & Team mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von Krieger & Team dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte die Krieger & Team ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen Krieger & Team und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber Krieger & Team wird der Auftraggeber Krieger & Team vollkommen schad- und klaglos halten.

9. Werden berechtigte Ansprüche, die den Haftungsbeschränkung von Krieger & Team unterfallen, vom Mandanten und/oder einem oder mehreren Dritten, die sich auf diese Mandatsvereinbarung berufen dürfen, gegen Krieger & Team geltend gemacht, steht der Haftungshöchstbetrag gemäß § 428 BGB sämtlichen – auch künftigen – Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu. Demnach kann Krieger & Team mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber allen Gläubigern an den Mandanten leisten. Sollte die Summe aller Ansprüche (einschließlich künftiger Ansprüche), auf die die Bestimmungen dieses Abschnitts „Haftungsbeschränkung“ Anwendung finden, den Haftungshöchstbetrag überschreiten, so obliegt die Aufteilung dieses Haftungshöchstbetrags dem Mandanten und allen weiteren Anspruchsberechtigten. § 334 BGB findet Anwendung.


§ 14 Beendigung und Kündigung des Vertragsverhältnisses

1. Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

2. Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Krieger & Team behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, mittels schriftlicher Mitteilung, zu beenden, wenn sich herausstellt, dass auf Grund einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder sonstiger Vorschriften oder auf Grund der Änderung sonstiger Umstände (unter anderem Änderungen der Eigentumsverhältnisse des Auftraggebers und deren verbundenen Unternehmen) eine Fortführung unseres Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Auftragsfortführung im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen oder Berufsgrundsätzen stünde.

4. Krieger & Team behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, mittels schriftlicher Mitteilung, zu beenden, wenn bereits fällig gewordene Forderungen nach schriftlicher Mahnung nicht beglichen werden.

5. Der Auftraggeber vergütet Krieger & Team die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt Krieger & Team für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.


§ 15 Schlussbestimmungen

1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung von Krieger & Team. Krieger & Team ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

2. Gerichtsstand ist der Sitz der Krieger & Team. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

4. Krieger & Team ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen, d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über Krieger & Team Auskünfte zu geben.

5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Krieger & Team auf Dritte zu übertragen.  

6. Die Krieger & Team verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert wird. Die Krieger & Team kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich